Wehrrecht und Wehrpflicht

Bald ist es aus mit den Diskussionen. Der Tag der Wahrheit kommt. Viele Argumente hat man gehört. Die meisten waren wertlos. Das ist so in der heutigen Zeit und das ist immer so, wenn sich hilf- und ahnungslose Politiker mit einer Sache beschäftigen. Wenn sich dann noch gekaufte und bestochene Journalisten einmischen, ist es vollends verhaut.
Um den Sinn und Zweck der Wehrpflicht beurteilen zu können, muss man tiefer in die Geschichte eindringen. Man darf also nicht bei Napoleon anfangen, nicht bei der französischen Revolution mit ihrer levée en masse und man darf auch nicht, wie es ein oberösterreichischer Dummkopf getan hat, die Erfindung der allgemeinen Wehrpflicht den Nazis in die Schuhe schieben.
Die Wehrpflicht hat ganz andere Wurzeln. Die Grundlage der Wehrpflicht ist tatsächlich das uralte Wehrrecht, also das Recht des wehrfähigen Mannes, sich selbst, seine Familie und auch sein Volk mit seiner – mit seiner eigenen – Waffe zu verteidigen.
Wir finden das Wehrrecht bei den antiken Griechen, bei den Römern und natürlich auch bei den Germanen.

Ein freier Mann musste bewaffnet sein, die Waffe legitimierte ihn und machte ihn zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft.
Und natürlich hat dieses Wehrrecht auch eine Wehrpflicht nach sich gezogen. Eine unabdingbare Wechselwirkung. Darf man sich selber wehren, darf man sich und seine Familie schützen, entsteht geradezu zwangsläufig die Verpflichtung, auch die Gesellschaft, sein eigenes Volk zu schützen und dafür Leistungen zu erbringen, Dienst zu leisten und sich dafür einzusetzen.
„Einer für alle, alle für einen!“, das ist nicht nur der Wahlspruch der drei Musketiere, das ist der Wahlspruch einer demokratischen Wertegesellschaft, wo einer für alle, für sich und sein Volk steht, wo aber auch das Volk, die Volksgemeinschaft für den einzelnen eintritt und ihm Schutz gewährt.
Fällt aber dieses Wehrrecht, dieses Selbstverteidigungsrecht weg, wird das vom Staat in Abrede gestellt und den Menschen verweigert, so wird die Wehrpflicht zum Zwangsdienst. Der Soldat wird vom bewaffneten Bürger zum waffentragenden Sklaven, der als Mittel der Politik eingesetzt aber auch missbraucht werden kann.
Das ist in der Vergangenheit oft geschehen. Vor allem in den totalitären Regimen der Kommunisten und der Nazis war das der Fall. Das war die Entartung der Wehrpflicht. Dies der prinzipiellen Idee der Wehrpflicht gegenüberzustellen ist zutiefst unredlich. Vor allem dann, wenn es Verfechter totalitären Gedankenguts wie die Grünen und die Sozialisten tun.


In Österreich ist man politisch durch eine Berg- und Tal-Bahn der Argumente gefahren:
Die ÖVP hat über ein Berufsheer oft schon nachgedacht und dies auch vertreten, jetzt sind sie wieder bei der Wehrpflicht gelandet.
Die SPÖ – aus guten Gründen immer für das Volksheer seit dem Hainfelder Programm – ist jetzt auf einmal für das Berufsheer. Ein durchsichtiger populistischer Schwenk, der jedem echten Sozi widerstreben muss, manchen auch widerstrebt.
Die Grünen sind sich treu geblieben. Gegen jede Verteidigung, gegen jedes Militär, so ferne das nicht die Roten Garden sind, gegen jede Selbstverteidigung, gegen legale Bewaffnung. Das Ziel der Grünen ist die Rote Migranten-Armee, die Tscheka und der Gulag. Für sie kommt die Macht aus den Mündungen der Gewehre wie Mao schon gesagt hat. Aber diese Gewehre dürfen nicht in den Händen des Volkes sein, sie sollen der Nomenklatura, den Funktionären vorbehalten bleiben.
BZÖ und Stronach beziehen nicht wirklich Stellung. Nicht zur Abstimmung zu gehen, wie das BZÖ empfiehlt, ist wohl der dümmste Rat, den man geben kann und das Team Stronach kann sich nicht entscheiden, hat auch über das Problem anscheinend nicht wirklich nachgedacht.
Bleibt die FPÖ. Die haben es leicht, sie haben den Kurs nie gewechselt und waren immer für die Wehrpflicht.

Was also tun am 20.1.2013?
Hingehen jedenfalls. Wir, das Volk, wird endlich einmal gefragt und da sollte man auch antworten. Man sollte dabei auch bedenken, daß die Wehrpflicht nicht nur eine Pflicht ist, sondern auch das Recht gibt, sich zu wehren, sich zu bewaffnen, sich privat zu bewaffnen. Wer auf die Wehrpflicht verzichtet, gerät in Gefahr, daß man ihm auch eines Tage das Recht sich zu wehren streitig macht.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Zakrajsek